|
Kontakt: Sendling@buerger-fuer-muenchen.de Gotzinger Platz:
Schulen und Umfeld
Kirche St.Korbinian und Umfeld
Die parkähnliche, rechteckige Grünanlage des Gotzinger Platzes in München-Sendling wird von drei Seiten von einheitlichen, innerhalb einer Stilepoche errichteten Bauten eingerahmt;
●
Das barockisierende, H-förmige
Schulgebäude von Hans Grässel, bez. 1906, das von einem freistehenden Turm mit
doppelzwiebeliger Haube überragt wird;
●
Die neubarocke kath. Pfarrkirche
St. Korbinian von Hermann Buchert (Pläne von 1916, wegen Krieg erst 1924
begonnen und in 1926 geweiht),
● Die aus 5 Gebäuden bestehende, barockisierende Wohnanlage von Hans Steiner aus 1925/26 die sich L-förmig direkt an die Kirche anschließt und damit einen formalen Zusammenhang mit der Kirche suggerieren soll, sind für das Bauen in München der 1920er Jahre charakteristisch.
Das Ensemble Gotzinger Platz gehört (nach "Denkmäler in Bayern", Landeshauptstadt München, 3.Aufl. 1991) "zu den malerischen Plätzen des späten Historismus, die vom Münchner Stadtbauamt unter der Leitung Theodor Fischers auf der Grundlage des Stadterweiterungswettbewerbs von 1892/93 konzipiert wurden." Dieser Platz zeigt "den stadtentwicklungsplanerischen und künstlerischen Kerngedanken des Henricischen Stadterweiterungsplans von 1893" gekennzeichnet "durch eine aufeinander abgestimmte Gruppierung öffentlicher Gebäude und anderer größerer Gebäudekomplexe - hier der Fruchthof - Gotzingerstraße 52/54, barockisierend, 1911 von Karl Stöhr." Diese Bauten stehen bereits seit vielen Jahren unter Denkmalschutz; aufgrund ihrer stilistischen Geschlossenheit wurde diese Gesamtanlage (Bauten und Grünanlage) "Gotzinger Platz" sogar unter Ensembleschutz gestellt.
Der Begriff "Ensemble" beschreibt eine
städtebauliche Situation, in der durch mehrere einzelne Gebäude, die nicht alle
für sich Baudenkmäler sein müssen, eine Gesamtheit entstanden ist, die als
ganzes von geschichtlicher, künstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung ist.
Das in einem Ensemblebereich gelegene Grundstück
wird somit durch seine Einbettung in ein als geschichtliches Zeugnis
erhaltenswürdiges Orts-, Platz- oder Straßenbild geprägt. Denkmalpflege und Ortsbildpflege: nach BayDenkmSchG Erl. Art.1 Rdnr. 59
Bei der Denkmalpflege kommt es auf die Erhaltung der geschichtlichen Zeugnisse, also der historischen Bausubstanz an. Ortsbildpflege bezweckt nicht nur die nach der Bayr.Bauordnung (BayBO) gebotene Fernhaltung von Verunstaltungen von dem Ortsbild, sondern darüber hinaus "die Gestaltung eines ansprechenden, das ästhetische Empfinden der Bürger angenehm berührenden Erscheinungsbildes der bebauten Teile des Gemeindegebietes." Denkmalpflege heißt: "Beachtung von Plänen, Ergänzungen nach dem Vorbild vergleichbarer historischer baulicher Anlagen und jedenfalls unter Beachtung der Stil- und der Identifikationsmerkmale." "Solche Gesichtspunkte der Übereinstimmung mit vorhandenen Baudenkmälern sollten auch bei der Beurteilung von Neubauvorhaben in der Nähe von Einzelbaudenkmälern und von Ensembles nach Art.6 I S.2 die entscheidende Rolle spielen."
Für Ensembles gelten dieselben
Schutzbestimmungen wie für Einzelbaudenkmäler! "Bei der Ergänzung von Ensembles wird in besonderem Maße auf Anpassung an die Dimension, den Charakter und die Merkmale des einzelnen Ensembles zu achten sein."
Zur Bebauung von Baulücken in einem Ensemble siehe Urteil des Bayer.obersten Landesgerichts vom 24.Oktober 1998 - 1 Z 309/87, in NVwZ-RR 1989, S. 461, Ablehnung eines Bauvorhabens aus Gründen des Denkmalschutzes. Die geplante Einfügung einer Haupt-Moschee mit Islam-Zentrum auf der Ostseite des Gotzinger Platzes, direkt gegenüber dem Kirchenportal von St. Korbinian, so dass sich die beiden Kirchtürme und die beiden Minarette vis-a-vis gegenüberstehen, zwingt die einheimischen Bürger Sendlings und erst recht die Mitglieder der Pfarrei zu einer religiösen Konfrontation; es sieht so aus, als suche man diese Provokation. Dieses Bauvorhaben wird von der ROSA-ROT-GRÜNEN-Stadtratsfraktion mit allen nur denkbaren verwaltungstechnischen Tricks unterstützt und gefördert, wobei der günstige Verkaufspreis einen wesentlichen Anteil daran hat. Die osmanischen Stilelemente, z.B. ● die mit regelmäßigenOrnamenten versehene Fassade, ● die markante Kuppel (Höhe: 23,5m) und vor allem
●
die beiden über 40m hohen
Minarette (Dm ca. 3m),
passen nicht in eine vom Barock tradierte
Formensprache am Gotzinger Platz! - Hier wird gegen alle Vorschriften des
Denkmalschutzes und des Ensemble-Schutzes verstoßen!
Haupt-Moschee und Islam-Zentrum des türkischen
Vereins DITIM sollen sollen auf einem rd. 1.200qm großen Grundstück errichtet
werden; die Geschoßflächen betragen lt. DITIM-Broschüre vom Juli 2006 rd.
5.500qm, die Nutzflächen über 4.000qm. Weiterhin ist die Errichtung eines
Wohnhauses (E + 6) für 22 Wohnungen mit 1.500qm Wohnfläche im Anschluß an den
Moschee-Bau vorgesehen. Diese Zahlen muss man wissen, wenn man hört, dass dieses Bauvorhaben von einem Verein mit nur 43 Mitgliedern (Familien) gestemmt werden soll. Die Haupt-Moschee soll für 800 Personen ausgelegt werden, d.h. es soll hier ein überregionales Islam-Zentrum entstehen.
Zum Verständnis der Zusammenhänge ist folgendes
wichtig:
|
........................................... |