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Sendling & die Welt, den 24.04.2011 Ostersonntag: Auferstehungsgedanken auf unterschiedlichen Ebenen
Auferstehung… Aufstehen! Widerstehen! Standhaftigkeit!
Glaubt man Medien-Umfragen, sollen viele Bundesbürger angeblich vergessen haben, was es mit der „Auferstehung“ auf sich hat. Die ‚Bürger für Sendling’ wünschen den einen „Frohe Ostern!“ – und den anderen, passend zum 24.04. (!) eine zwingend notwendige Erinnerung: und allen den Mut, verantwortungsvoll zu handeln!
Der Nachrichtendienst ZENIT aus dem Vatikan meldete weltweit unter dem Stichwort „Weltkirche und Diplomatie“: „Völkermord an Armeniern: Kirchen rufen zu Gedenken und Gebet auf Gemeinsame Erklärung von armenisch-apostolischer und syrisch-orthodoxer Kirche sowie des armenisch-katholischen Mechitaristenordens in Österreich!“
WIEN, 22. April 2011 (ZENIT.org/kathpress). Vertreter der armenisch-apostolischen Kirche, der syrisch-orthodoxen Kirche und des armenisch-katholischen Mechitaristenordens haben alle Kirchen in Österreich dazu aufgerufen, am Ostersonntag, den 24. April, in besonderer Weise der Opfer des Völkermordes an den Armeniern zu gedenken und in den Gottesdiensten für sie zu beten“. Denn „zwischen 1915 und 1918 wurden im damaligen Osmanischen Reich rund 1,5 Millionen Armenier und Angehörige anderer christlicher Minderheiten ermordet. Der 24. April ist bei den Armeniern der Tag des Gedenkens an die Opfer der Massaker.“
"Dieses Jahr fällt der 24. April auf den Ostersonntag. Wie jedes Jahr werden sich an diesem Tag alle Gebete auf die konzentrieren, die in diesem Völkermord ihr Leben auf grauenhafte Weisen verloren haben, mit der Hoffnung dass ihre Seelen Frieden finden", heißt es in der Erklärung. Neben den Armeniern seien auch syrisch-orthodoxe Christen, Assyrer, Chaldäer und Griechen "systematisch aus ihrer angestammten Heimat vertrieben und zum überwiegenden Teil ermordet worden".
Unterschrieben wurde die Erklärung am Dienstag im Wiener Mechitaristenkloster vom syrisch-orthodoxen Chorepiskopos Emanuel Aydin, dem armenisch-apostolischen Erzpriester Haykazun Najarian, dem Pfarrer der armenischen katholischen Gemeinde in Wien, Vahan Hovagimian, sowie dem Abt des Mechitaristenklosters, Paul Kodjanian.
Die Unterzeichner erinnern im Papier u. a. daran, dass auch der Ökumenische Rat der Kirchen bereits mehrmals den Völkermord an den Armeniern und anderen Christen anerkannt und verurteilt hat: beispielsweise bei der 6. Vollversammlung des Ökumenischen Rates der Kirchen in Vancouver/Kanada im Jahr 1983.
Der 24. April ist bei den Armeniern deshalb der Tag des Gedenkens an die Opfer der Massaker, weil an diesem Tag im Jahr 1915 in einer Nacht-und-Nebel-Aktion im damaligen Konstantinopel von einer Sondereinheit des Innenministeriums Hunderte führende armenische Repräsentanten verhaftet wurden; unter ihnen Senatoren, Abgeordnete, Universitätsprofessoren, Chefredakteure, hohe Staatsbeamte und Künstler.
Die Verantwortung für diese Aktion und den nachfolgenden Völkermord lag bei der vom jungtürkischen "Komitee für Einheit und Fortschritt" (Ittihad ve Terakki) gestellten kaiserlich-osmanischen Regierung, die im Ersten Weltkrieg mit dem damaligen Deutschen Reich und Österreich-Ungarn verbündet war.
Hintergrund des Völkermords waren Versuche der 1909 an die Macht gekommenen nationalistischen Jungtürken, ein einheitliches Reich zu schaffen, Türkisch als Einheitssprache und den Islam als alleinige kulturelle und religiöse Basis durchzusetzen. Der Erste Weltkrieg lieferte die Gelegenheit, dieses Konzept durchzusetzen. Nach dem Scheitern der türkischen Offensive gegen Russland im Jänner 1915 begann am 24. April die systematische Verfolgung und Ermordung.
Mehmed Talat (ab 1917 als Großwesir Talat Pascha) setzte als Innenminister durch Codetelegramme an alle Valis (Gouverneure) die Armenierdeportationen in Gang, die offiziell als kriegsbedingte Umsiedlung einer unzuverlässigen Minderheit begründet wurden. Gleichzeitig sorgte er "inoffiziell" durch die ittihadistischen Provinzsekretäre dafür, dass diese Befehle als Genozid-Anweisungen verstanden und umgesetzt wurden.
Zu diesem Zwecke wurde vor allem die "Teskilat-i-Mahsusa" (Spezialorganisation) eingesetzt, eine Miliz, die aus entlassenen Häftlingen und muslimischen Flüchtlingen vom Balkan und aus dem Kaukasus bestand. Gouverneure, die sich querlegten, wurden abgesetzt oder liquidiert. Der Palast wurde offensichtlich nicht informiert, der Sultan hatte keine Möglichkeit zum Eingreifen.
Die Gesamtzahl der Opfer wird auf 1,5 bis zwei Millionen geschätzt. Außer den Armeniern waren vor allem auch die altsyrischen Christen in Ostanatolien und die Pontus-Griechen betroffen.
Nach dem Ende des Weltkriegs leiteten die westlichen Siegerstaaten Prozesse gegen die Kriegsverbrecher ein. Ein Istanbuler Kriegsgericht konnte beweisen, dass die Verbrechen zentral vorbereitet wurden. Es verurteilte 17 Angeklagte zum Tode, drei Hinrichtungen wurden vollzogen. Die Haupttäter flohen, einige wurden später von armenischen Attentätern ermordet.
Mittlerweile haben eine Reihe von Staaten den Genozid offiziell anerkannt, darunter Frankreich, Italien und die Niederlande. 1985 erschien der Begriff "Armenian genocide" in einem offiziellen Papier der UNO. Die Türkei bestreitet offiziell bis heute, dass es sich um einen Völkermord gehandelt habe.“ Diese Nachricht erschien unter http://www.zenit.org/article-22994?l=german (dg)
Information: Bürger für Sendling, Buchbesprechung
017 Bernstein/Umfried: „Armenien, die Türkei und die Pflichten Europas“
In „dieser Rede meiner sozialdemokratischen Anschauung“, wo es „in der Tat hier um Leben und Sterben“ des „unglücklichen armenischen Volkes“ geht, hat „Deutschland die Pflicht, diesem Volke beizustehen“... Diese Verantwortung Deutschlands machte Eduard Bernstein, Mitglied des Reichstags für die SPD am 26.Juni 1902 in einer Rede vor dem Berliner Reichstag deutlich. 88 Jahre später, am 24.April 1990, erklärte die Kirchenleitung der Evangelischen Kirche in Hessen zum „75.Jahrestags des Völkermords an den Armeniern“: „Für uns Deutsche ist das Geschehen 1915 ein Grund zur Scham. Denn als wichtigster Verbündeter der Türkei hätte damals das deutsche Reich viele Möglichkeiten der Intervention gehabt...“ Nicht nur Deutschland, auch Europa war durch den Berliner Vertrag von 1878 verpflichtet, über die Rechtsstellung der christlichen Armenier in der osmanisch-islamischen Türkei zu wachen! Der Verleger Helmut Donat hat sich nun mit seinem Engagement zur Frage „Völkermord und Zivilcourage - ein deutsches Problem?“ Verdienste erworben: In seinem Buch dokumentiert sind höchst fachkundige, drängende Reden deutscher Parlamentarier, die zwischen 1896 und 1933 gehalten wurden. Sie geben Zeugnis ab über damals bekannte Fakten und dem Engagement Einzelner gegen die Trägheit und Gleichgültigkeit der Zeitgenossen! Viele dieser Mutigen wurden schließlich während der Nazi-Zeit verfolgt - einer von ihnen, der Jude Georg Gradnauer, kam schließlich ins KZ Theresienstadt. Dabei hatte bereits 1918 der liberale türkische Politiker Kemal Midhats Paaschas zum Genozid an den Armeniern festgestellt: „Zur Rechtfertigung aller dieser Verbrechen hat die türkische Regierung mehr als eine Broschüre voll zynischer Verlogenheit gegen die Armenier veröffentlichen lassen. Denn nach all diesem Mord an den Frauen und Kindern war es notwendig, alle möglichen Anklagen gegen das unglückliche armenische Volk zu erfinden...“
Der Deutsche Bundestag musste sich am 13.März 2001 wegen einer von 16.000 Personen unterzeichneten Petition mit dieser Thematik beschäftigen. Die rot-grüne Koalition jedoch zog sich bequem-feige aus der Verantwortung: “Die Bundesregierung ist der Ansicht, dass die Frage der Bewertung der Massaker an den Armeniern 1915/16 im Wesentlichen eine historische Frage und damit Gegenstand der Geschichtswissenschaft und in erster Linie Sache der betroffenen Länder Armenien und Türkei ist.“ Mit dieser Aussage hatte die SPD die deutsche und ihre Geschichte verraten. Eine kritische Aufarbeitung einer etwaigen deutschen Mitschuld hätte den europäischen, rot-grünen politischen Schmusekurs mit der Türkei sehr gestört! Kritiker heute sprechen aktuell von einer der „furchtbarsten Christenverfolgungen, welche die Weltgeschichte kennt“, verursacht durch ein „fanatisches Vernichtungssystem der türkischen Herren“ (1896, „Die christliche Welt“ - Evangelisches Gemeindeblatt für Gebildete aller Stände“), verursacht durch „türkischen Fanatismus. Wir Deutschen müssten gegen diese Unmenschlichkeiten vorgehen, wenn wir als Bundesgenossen nicht in den Ruf der Mitschuld kommen wollten.“ (Hellmuth von Gerlach, Chefredakteur ‚Welt am Montag’, Berlin 1915). Bereits anno 1896 aber hatte der Stuttgarter Stadtpfarrer Otto Unfried, Mitglied der Friedensbewegung, die Stuttgarter Ortsgruppe DFG 1896 für eine Resolution gewonnen, in der „das Vorgehen der türkischen Regierung auf Schärfste verurteilt“ wird und die „die selbstsüchtige Interessenspolitik der europäischen Mächte, welche sich durch ihre Gleichgültigkeit sich an der Zertretung des armenischen Volkes mitschuldig machen“, anprangerte. Anno 1902, vor über 100 Jahren, hatten Autoren in der Zeitschrift „Christliche Welt“ gehofft, „dass die Zahl der deutschen Blätter, die der Wahrheit die Ehre geben, wächst.“ Heute, anno 2009, allerdings drängt die Türkei mit Millionen Türken mit ihrer Kultur, mit wachsender islamischer Prägung, mit ihrem uneuropäischem Selbstverständnis und Geschichtsbild nach Europa. Sie führt - wie einst - Kriege gegen Minderheiten wie den Kurden, bedrängt Minderheiten wie Armenier, orthodoxe Christen, Zyperer und Griechen, missachtet de facto trotz bestehender Gesetze die Rechte der Religionsfreiheit (die sie aber aktuell in Deutschland teils rüde per Gerichtsanrufung einfordert).
Für die Auseinandersetzung „Gehört die Türkei nach Europa?“ ist es deswegen dringend notwendig, dieses Buch „Armenien, die Türkei und die Pflichten Europas“ zu lesen, zu verbreiten und das Thema bis zur Aufarbeitung auch durch die Türkei „auf die Tagesordnung“ zu setzen! Ohne die Aufklärung, ohne die Wahrheit zur Geschichte und Sühne kann die Türkei sich nicht auf die eingeforderte ‚Verhandlung auf Augenhöhe’ wähnen – und kein europäischer Politiker von lauterem Charakter für sie werben.
Bürgervereinigung
„Bürger für Sendling“ (BfS)
Sendling & die Welt, den 10.03.2011 Ägyptische Christen appellieren an deutsche Bürger: Jetzt nicht schweigen!
Ganzheitlich denken – Verantwortung mittragen!
Deutsche Reiseunternehmer fördern wieder den ägyptischen Tourismus, doch hier droht die Realität, noch herrscht Chaos! Die Muslimbrüder drängen an die Macht, ägyptische Christen werden bedroht, unterdrückt, getötet! Die Kopten rufen Europa um Hilfe!
München, 09.03.2011. In einem Flugblatt und im Internet appellieren die Kopten in Deutschland an die deutsche Bevölkerung: „Warum schweigt Ihr? Religionsfreiheit ist keine Einbahnstraße!“ Sie rufen auf zum Besuch einer „Großdemonstration am Samstag, 12. März 2011 in Frankfurt/Main Treffpunkt: 13:00 Uhr, Vorplatz Hauptbahnhof, Abschlusskundgebung: ca. 16:00 Uhr, an der Hauptwache“
Der Tenor: dass man „gemeinsam gegen Christenverfolgung“ und „für Menschenrechte“ sei – auch in Ägypten, auch in der Türkei … und auch anderswo! Konkrete Forderung der Kopten: „Stoppt die Christenverfolgung am Nil !“ In einem Flugblatt schildern sie die Lage folgendermaßen: „Mit dem Sturz des ägyptischen Staatspräsidenten Mubarak im Februar 2011 ging eine fast sechzigjährige Ära der Polizei- und Militärdiktatur zu Ende, unter der die Christen im Lande unter Verfolgung und Diskriminierung gelitten hatten. Begeistert feierten Muslime ebenso wie Christen in aller Welt dieses Ereignis. An den tagelangen Demonstrationen, die dem Sturz des Diktators vorausgingen, hatten sich Kopten aktiv beteiligt. Einige waren schwer verletzt oder getötet worden. Es waren die Demonstrationen Tausender von Kopten auf den Straßen aller größeren Städte Ägyptens, die diese Revolution eingeleitet hatten. Sie verlangten nach der Ermordung von über 20 ihrer Glaubensbrüder und -schwestern in der Neujahrsnacht in Alexandria von ihrer Regierung Schutz vor den Übergriffen der Terroristen.
Heute erkennen die Kopten, dass das alte Regime, das ihnen so viel Leid zugefügt hat, nicht beseitigt wurde. Weitaus fanatischere Kräfte, die bislang mit Gewalt unter Kontrolle gehalten worden waren bzw. vom Ausland aus agieren mussten, bestimmen bereits jetzt die Geschicke des Landes. In der zweiten Hälfte des Monats Februar gab es nämlich weitere Angriffe gegen die Kopten und ihre Einrichtungen, dieses Mal durch das ägyptische Militär. Drei Klöster, die ungeschützt in der Wüste liegen, wurden mit Panzern, Bulldozern und Maschinengewehren angegriffen. Gegen ihre Bewohner ging man mit brutaler Gewalt vor und verletzte sie zum Teil schwer. Man gewährte ihnen keinen Schutz vor den Tausenden von Schwerverbrechern, die in den Wirren der Revolution aus den Gefängnissen befreit worden und teilweise in die Klöster eingedrungen waren. Anfang März brannten Islamisten unter dem Schutz der Armee die St.-Georgs-Kirche in Soul/Helwan nieder und vertrieben alle Christen aus dem Dorf. In Ägypten hat man begonnen, die Verfassung und die Wahlordnung für das Parlament zu überarbeiten. Darin sehen die mehr als 12 Millionen ägyptischen Christen eine Chance. Die Demonstranten auf dem Tahrir-Platz hatten vor allem mehr Demokratie gefordert. Die Kopten sind Bürger dieses Staates, die Nachkommen der Urbevölkerung des Landes. Dennoch sind sie benachteiligt, diskriminiert und an Leib und Leben bedroht. Sie fürchten heute, dass sich ihre Lage in naher Zukunft noch wesentlich verschlimmern könnte. Sie bitten in dieser Situation um Unterstützung. Sie möchten mit allen ihren Mitbürgern gleichberechtigt und in Frieden leben.“
Nachdem die deutsche Bundesregierung Ägypten Unterstützung im Demokratisierungsprozess zugesagt hat, die Deutsche Marine ägyptische Flüchtlinge aus Libyen evakuierte und deutsche Unternehmer den ägyptischen Tourismus propagieren, sollten wir deutsche Bürger auf die Warnungen und Bitten der ägyptischen Christen – der Kopten – in Deutschland hören und ihnen hier und in Ägypten Unterstützung geben! (dg)
Informationen: 1. Forderungen der Kopten in Deutschland für Ägypten: - die Abschaffung von Artikel 2 der ägyptischen Verfassung Er macht die islamischen Gesetze (Sharia) zur Hauptquelle allen Rechts. Dadurch werden die Bürgerrechte von Nicht-Muslimen beeinträchtigt. - die Bestrafung der Mörder von Kopten nach staatlichem ägyptischem Recht und nicht nach der Sharia Die Sharia erlaubt Muslimen, Andersgläubige zu töten. - ein Ende des ungerechten Handelns gegen die Kopten Die Opfer und ihre Angehörigen werden in der Regel durch Polizei und Justiz eingeschüchtert und gefoltert, bis sie ihre Aussagen widerrufen, während die Schuldigen nicht bestraft werden. - das Recht auf freie Wahl und Ausübung der koptischen Religion - eine Gleichstellung von Kirchen bezüglich Bau- und Reparaturgenehmigungen mit den Moscheen - eine angemessene Vertretung der Kopten im Parlament ihres Landes Dies bedeutet die Besetzung von 15 % aller Parlamentssitze mit Christen gemäß ihrem Anteil an der Bevölkerung - anstelle des gegenwärtigen einzigen Prozent! die Einstellung von Christen in staatlichen Schlüsselpositionen gemäß ihrem Anteil an der Bevölkerung - die Zulassung von Christen zu Polizei- und Militärakademien sowie der größten Universität des Landes, Al-Azhar Diese Institutionen werden mit Hilfe der Steuergelder auch von Christen unterhalten. - die Entfernung von Hasspredigern aus staatlichen und nicht-staatlichen Moscheen die Gewalttaten , die Übergriffe gegen Kopten, ihre Kirchen und deren Einrichtungen finden meist nach dem Freitagsgebet in den Moscheen statt. - die Beendigung der Hetzkampagnen gegen Christen in den staatlichen Medien, - eine Beseitigung von christenfeindlichen Inhalten aus den Lehrprogrammen von Schulen und Universitäten und eine Würdigung der Rolle der Kopten für Ägypten.
2. St. Markus Kirche, Lötzener Strasse 33, 60487 Frankfurt/M .Tel. 0049-(0)6970 792 881; Koptische Kirche – Wikipedia: Die koptische Kirche ist die christliche altorientalische Kirche Ägyptens mit je nach .... Veranstaltungen der Koptisch-orthodoxen Kirche in Deutschland ... de.wikipedia.org/wiki/Koptische_Kirche
Koptisch-Orthodoxe Kirche in
Deutschland: Der Name "Kopten"
geht über das arab. "al.qipt", auf das griechische "Aigyptioi" zurück, ist
daher gleichbedeutend mit "Ägypter". Angaben zur Gründung der ...
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Jahr |
Bruttokreditaufnahme |
Nettokreditaufnahme |
Staatsverschuldung |
Defizitquote |
1998 |
120,4 |
32,7 |
1153 |
2,2 |
1999 |
150,3 |
31,7 |
1183 |
1,5 |
2000 |
132,4 |
19,8 |
1198 |
−1,3 |
2001 |
134,1 |
6,5 |
1204 |
2,8 |
2002 |
179,1 |
51,7 |
1253 |
3,5 |
2003 |
223,5 |
62,9 |
1326 |
4,0 |
2004 |
241,2 |
61,7 |
1395 |
3,7 |
2005 |
259,8 |
31,2 |
1448 |
3,3 |
2006 |
261,0 |
27,9 |
1481 |
1,7 |
2007 |
270,5 |
19,6 |
1502 |
−0,3 |
2008 |
283,2 |
10,5 |
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Quelle: Statistisches Bundesamt Deutschland (Bruttokreditaufnahme nur für den Bund) |
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Die ‚Bürger für Sendling’ meinen:
mit dieser Faktenlage sollten alle polemische Debatten zwischen Türken und Deutschen über eine „Mitbeteiligung der türkischen Gastarbeiter am deutschen Wohlstand“ „ganz pauschal und ohne weitere Differenzierung“ endgültig erledigt sein! Denn eine solche Aussage ist unsinnig. (dg)
Information:
(* Hans Dieter Kaplan, Stadtrat, SPD (Finanzausschuss), auch Stellvertreter des SPD-Fraktionsvorsitzenden München, geb. 1955; Gymnasiallehrer, MA Philosophie, Linguistik, Logik und Wissenschaftstheorie)
http://de.wikipedia.org/wiki/Staatsverschuldung
http://www.miprox.de/Schuldenuhr.html
Bürgervereinigung
„Bürger für Sendling“ (BfS)
Sprecherin: Helga Schandl (V.i.S.d.P), Königsdorfer Str. 13, 81371 München
Sendling & die Welt, den 04.10.2009
Die Frage muss erlaubt sein: Muss unsere Gesellschaft Mittelalterliches dulden?
Schächten als muslimische Gewohnheit nicht dulden!
Nach jahrzehntelangem Disputen hatten einst 543 Abgeordnete aller Parteien im Deutschen Bundestag mittelalterliche Vorstellungen beendet: Tiere sind als Lebewesen anerkannt, der Tierschutz steht nun im deutschen Grundgesetz! Aktuell jetzt aber gerichtliche Debatten mit türkischen Muslimen: Schächten soll erlaubt werden!
Wie der Deutsche Tierschutzbund jetzt veröffentlichte, hat der Hessische Gerichtshof (VGH Kassel) Ende Mai entschieden, dass der Lahn-Dill-Kreis das Schächten von Tieren durch einen muslimischen Schlachter während eines laufenden Genehmigungsverfahrens nicht mehr dulden muss. Der Muslim Rüstem Altinküpe / Aßlar hatte nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gießen ausnahmsweise Rinder und Schafe weiter ohne Betäubung töten können.
Der Verband berichtete, „Der VGH Kassel schätzt die Aussicht auf eine Genehmigung als unwahrscheinlich ein: bei einer amtlichen Überwachung mehrerer betäubungsloser Schlachtungen im April 2009 seien erhebliche Zweifel an der Sachkunde des Schlachters aufgekommen. Es wurde festgestellt, dass die Tiere unnötige Qualen über sich ergehen lassen mussten. Der Deutsche Tierschutzbund begrüßt die Entscheidung des VGH Kassel, da der Verband jede Schlachtung ohne Betäubung ablehnt.“ (‚Du und das Tier, 4/2009)
In Deutschland hat das Bundesverfassungsgericht 2002 das islamische Schächten ohne Betäubung unter bestimmten Auflagen erlaubt. Seither kämpfen Tierschützer darum, dass das deutsche Grundrecht ‚Schutz für die Tiere als empfindende Wesen’ in unserm Land über höchst mittelalterlich anmutende rituelle Gepflogenheiten von Menschen steht und dass Schächten ohne Betäubung verboten wird.
In unserm Land darf man wohl doch noch die Frage stellen, warum nach unserem aufgeklärtem wissenschaftlichem, gesellschaftlichen Verständnis das „Töten durch Durchtrennen der Halsschlagadern und der Luftröhre ohne Betäubung“ als mittelalterlichen, überkommenen Brauch eines Religionsverständnisses“ hingenommen werden soll.
Aktuell wird im Internet in mehreren Blogs darüber debattiert, dass der „Türkische Kulturverein Eichstätt und Umgebung“ – Mitglied im türkischen DITIB – vor dem Verwaltungsgericht München nun eine rechtliche Klarstellung fordert. Die ‚Turkishpress’ berichtet in diesem Zusammenhang vom jahrelangen Streit des „türkischen Metzger Rüstem Altinküpe“, wo „der Kreis immer wieder mit neuem Auflagen dem Metzger Schächtgenehmigungen vorenthalten oder mit strengen Auflagen zu erschweren (versucht). Seit über zehn Jahren kämpft Altinküpe vor Behörden und Gerichten für die freie Religionsausübung der Muslime.“
Ein Blick in die Geschichte der menschlichen Kulturen sollte belegen: bevor beispielsweise Hexenverbrennungen, die Todesstrafe, die Sklaven-Haltungen, die Rassentrennung in der Geschichte der Zivilisationen abgeschafft wurden, gab es oft jahrzehntelang erbitterte Konflikte, bis sich Einsicht und Vernunft endlich durchsetzen konnten.
Das Töten von Tieren zum Nutzen in der Nahrungskette des Menschen ist sicherlich nicht abzuschaffen. Aber jede Möglichkeit im Schicksal dieser Lebewesen zur Vermeidung von Leiden sollte von uns ergriffen werden. Nach europäischem Verständnis, nach unserem Zivilisationsverständnis ist ‚Schächten als Tötungsritual’ nicht mehr akzeptabel!
Nun hat das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe ein Urteil gefällt, das bei vielen Bürgern einen üblen Geschmack hinterlässt: einerseits wird beckmesserisch „dem Grundgesetz Genüge getan“; andererseits nach Meinung vieler Deutschen einer überkommenen Glaubensvorstellung einer zugewanderten Menschengruppierung gefolgt, so dass ein anderer, neuerer deutscher Grundgesetzartikel zum Schutz der Tiere als anerkannte Mitgeschöpfe hinangestellt und damit „passend hingebogen“ wird.
Nachdem auch höchste Richter – geschichtlich in Deutschland sogar nachweislich – nur Mitmenschen und Mitbürger sind mit der Option zu vollem politischen Irrtum, sind jetzt die deutschen Abgeordneten in der Pflicht, mit entsprechenden klaren Gesetzen und Regeln das „Schächten als Tötungsritual“ (Ritual: Kehle durchschneiden, verbluten lassen) in unserem Land abzuschaffen!
Informationen:
1) Artikel 20a des Deutschen Grundgesetzes: Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung. (Fassung aufgrund des Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Staatsziel Tierschutz) vom 26.7.2002 ( BGBl. I S. 2862) m.W.v. 1.8.2002.)
2) Turkishpress, 26.8.2009, 12:33; Artikel von Salih Altinbasak „Türkischer Verein will sich zum rituellen Schächten absichern.“
3) Türkischer Kulturverein Eichstätt u. Umgebung (www.ditib-eichstätt.de), Weißenburger Str. 28, 85072 Eichstätt, Tel. 08421/6699; Vorsitzender Birol Günay, Tel. 08421/934296)
4) Beispiel für Blogs 25.08.09 09:06 Uhr, News-ID: 783629: „München: Gericht muss entscheiden, ob türkischer Kulturverein Tiere schächten darf. In Eichstätt (Oberbayern) hat ein türkischer Kulturverein beschlossen, dass der Vorstand des Vereins vor das Verwaltungsgericht in München ziehen kann, um einen Prozess zu führen. Nach Meldungen des "Eichstätter Kurier" will man vor Gericht die sogenannte rituelle Schlachtung abgesichert wissen. Vom deutschen Tierschutzgesetz her, ist dieses "Schächten" nicht erlaubt und somit verboten.“
4) Deutscher Tierschutzbund e.V., Baumschulallee 15, 53115 Bonn; Tel. 0228-60496-0; Fax: 0228-60496-40; www.tierschutzbund.de/ kontakt.html; www.tierschutzbund.de; Spendenkonto: Sparkasse KölnBonn, BLZ 370 501 98, Kto. 40 444;
5) Aktuelles Urteil der Karlsruher Verfassungsrichter (Bundesverfassungsgericht –Pressemitteilung Nr. 112/2009 vom 2. Oktober 2009: Beschluss vom 28. September 2009 – 1 BvR 1702/09 –
Verfassungsbeschwerde im Verfahren "Schächten von Tieren " wegen Versagung von effektivem Rechtsschutz im Eilverfahren erfolgreich
Der Beschwerdeführer, ein muslimischer Metzger, streitet seit dem Jahr 1994 mit dem zuständigen Landkreis über Ausnahmegenehmigungen nach § 4a Abs. 2 Nr. 2 TierSchG für das betäubungslose Schlachten (Schächten) von Rindern und Schafen. Nachdem das Bundesverfassungsgericht im Januar 2002 (vgl. Pressemitteilung Nr. 2/2002 vom 15. Januar 2002) entschieden hatte, dass die Versagung einer Ausnahmegenehmigung Grundrechte des Beschwerdeführers verletzt hatte, verpflichtete das Verwaltungsgericht Gießen im Dezember 2002 den Landkreis, neu über den Genehmigungsantrag des Beschwerdeführers zu entscheiden. Dieses Urteil wurde rechtskräftig, nachdem es Ende 2006 in letzter Instanz durch das Bundesverwaltungsgericht bestätigt worden war. Bis dahin durfte der Beschwerdeführer auf Grund einer vorläufigen Genehmigung schächten. Die noch ausstehende Entscheidung über die endgültige Ausnahmegenehmigung traf der Landkreis erst im September 2008, nachdem der Beschwerdeführer die Vollstreckung aus dem Urteil des Verwaltungsgerichts vom Dezember 2002 eingeleitet hatte. Der Landkreis erteilte ihm eine bis zum 31. Dezember 2008 befristete Ausnahmegenehmigung zum Schächten von 500 Schafen und 200 Rindern im Jahr 2008. Die von dem Beschwerdeführer für das Jahr 2009 beantragte Ausnahmegenehmigung und der gleichzeitig gestellte Antrag auf Erteilung einer vorläufigen Erlaubnis hat der Landkreis bisher nicht beschieden. Einem Eilantrag des Beschwerdeführers gab das Verwaltungsgericht Gießen mit Beschluss vom 25. Februar 2009 statt. Der Beschwerdeführer erhielt vorläufig die Erlaubnis, pro Woche zwei Rinder und 30 Schafe zu schächten, dies allerdings nur mit der Maßgabe, dass er verschiedene näher bezeichnete Auflagen einhalte. Unter anderem wurde ihm aufgegeben, für die Anwesenheit eines Amtstierarztes beim Schächtvorgang Sorge zu tragen. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hob diesen Beschluss des Verwaltungsgerichts auf die Beschwerde des Landkreises hin auf und lehnte den Eilantrag des Beschwerdeführers ab.
Die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat der Verfassungsbeschwerde stattgegeben, soweit sich der Beschwerdeführer gegen den Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs und gegen die Auflage in dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Gießen vom 25. Februar 2009 wendet, beim Schächten für eine Anwesenheit des Amtstierarztes Sorge zu tragen. Der Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs genügt dem verfassungsrechtlichen Gebot der Effektivität gerichtlichen Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG) nicht und war daher aufzuheben. Das Gericht hat den Anforderungen, die sich im verwaltungsgerichtlichen Eilrechtsschutzverfahren sowohl für die Prüfung des Anordnungsanspruchs als auch des Anordnungsgrundes ergeben, nicht hinreichend Rechnung getragen. Der mit der Verfassungsbeschwerde angegriffene Beschluss des Verwaltungsgerichts wird den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Effektivität des vorläufigen Rechtsschutzes nicht gerecht, soweit dem Beschwerdeführer darin die Verpflichtung auferlegt wird, dafür Sorge zu tragen, dass während des Schächtvorgangs ständig ein Amtsveterinär anwesend ist. Diese Auflage kann der Beschwerdeführer ohne Mitwirkung des Landkreises nicht erfüllen; denn sie ist vom Verwaltungsgericht nicht für den Landkreis verpflichtend zum Bestandteil der einstweiligen Anordnung gemacht worden und kann deshalb vom Beschwerdeführer im Wege der Vollstreckung nicht durchgesetzt werden. Das Bundesverfassungsgericht musste daher nicht darüber entscheiden, welche Auswirkungen die Einfügung des Tierschutzes in Art. 20a GG auf den Grundrechtsschutz eines gläubigen muslimischen Metzgers hat, der schächten will, um seine Kunden in Übereinstimmung mit ihrer Glaubensüberzeugung mit dem Fleisch geschächteter Tiere zu beliefern.
Der Entscheidung liegen im Wesentlichen folgende Erwägungen zu Grunde:
Wirksamer Rechtsschutz bedeutet auch Rechtsschutz innerhalb angemessener Zeit. Deshalb muss gerichtlicher Rechtsschutz insbesondere im Eilverfahren so weit wie möglich der Schaffung vollendeter Tatsachen zuvorkommen. Die Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts Gießen, der sich auch der Verwaltungsgerichtshof angeschlossen hat, der Beschwerdeführer habe lediglich einen Anspruch auf eine auf das Kalenderjahr befristete Ausnahmegenehmigung nach § 4a Abs. 2 Nr. 2 TierSchG lässt befürchten, dass der vom Beschwerdeführer für ein Kalenderjahr geltend gemachte Anspruch ganz oder teilweise vereitelt werden kann, je später eine behördliche oder gerichtliche Entscheidung darüber ergeht. Insoweit ist auch zu berücksichtigen, dass der Beschwerdeführer aufgrund der von ihm zu beachtenden Baugenehmigung nur eine gewisse Anzahl von Tieren pro Woche schlachten darf und seinen jetzt in Rede stehenden Antrag auf Erteilung der Ausnahmegenehmigung entsprechend beschränkt hat. Er kann daher bei einer verspäteten Erteilung der Genehmigung Schächtungen nicht „nachholen“. Dem Beschwerdeführer kann daher eine Verweisung auf das - möglicherweise über mehrere Instanzen geführte – Hauptsacheverfahren nicht zugemutet werden, da es im Blick auf den zu regelnden Lebenssachverhalt kaum noch zur rechten Zeit wird abgeschlossen werden können. In einer solchen Lage müssen die Gerichte auch im Eilverfahren den geltend gemachten Anspruch möglichst sorgfältig prüfen und dürfen sich nicht nur mit einer überschlägigen Rechtsprüfung begnügen.
Die kursorischen Erwägungen des Verwaltungsgerichtshofs zur fehlenden Glaubhaftmachung des Anordnungsanspruchs durch den Beschwerdeführer werden diesen verfassungsrechtlichen Anforderungen nicht gerecht. Sie sind nicht tragfähig und lassen keine umfassende Prüfung der Sach- und Rechtslage erkennen. Es ist insbesondere nicht plausibel, dass der Verwaltungsgerichtshof ohne weiteres den Schluss gezogen hat, der Beschwerdeführer werde ihm kraft Gesetzes obliegende oder durch eine Ausnahmegenehmigung auferlegte Beschränkungen hinsichtlich der Abgabe des Fleisches der von ihm geschächteten Tiere missachten. Außerdem hätte der Verwaltungsgerichtshof sich nicht mit der Feststellung begnügen dürfen, der Landkreis wolle wegen Zweifeln an der Sachkunde des Beschwerdeführers als Schlachter die diesem erteilte Sachkundebescheinigung entziehen. Er hätte vielmehr prüfen müssen, ob angesichts der dafür angeführten Vorfälle eine solche Entziehung mit der erforderlichen Wahrscheinlichkeit rechtlich Bestand haben wird.
Bürgervereinigung
„Bürger für Sendling“ (BfS)
Sprecherin: Helga Schandl (V.i.S.d.P), Königsdorfer Str. 13, 81371 München
Sendling & die Welt, den 08.03.2009
„Hamburg ist überall“: Muslime wollen Sonderwege!
Von Insa Gall, DIE WELT-ONLINE vom 06. März 2009, 02:42 Uhr http://www.welt.de/welt_print/article3327318/Sportunterricht-Ausnahmen-fuer-Muslime.html :
In Hamburg gibt es offenbar eine Vielzahl von muslimischen Mädchen, die aufgrund der religiösen Vorbehalte ihrer Eltern nicht am Schwimmunterricht oder Klassenfahrten teilnehmen. Bei den Beispielen, über die die WELT berichtete, handelt es sich demnach keineswegs um Einzelfälle.
Laut einer Senatsantwort auf eine SPD-Anfrage haben allein im laufenden Schuljahr 154 Schüler muslimischen Glaubens beantragt, sich von einer Klassenreise befreien zu lassen. Im Schuljahr zuvor waren es 227. Immerhin 56 muslimische Schüler wollten sich im laufenden Schuljahr aus religiösen Gründen vom Schwimm- oder Sportunterricht befreien lassen, 74 im Jahr zuvor. Alle Anträge seien abgelehnt worden oder man habe mit den Eltern eine Einigung herbeigeführt, heißt es von der Schulbehörde.
Dabei beschreitet die Behörde in einigen Fällen aufwendige Wege, um den muslimischen Mädchen die Teilnahme am Sportunterricht zu ermöglichen, wie der Brief einer aufgebrachten Lehrerin der Schule Ritterstraße zeigt, die sich sowohl an die Behörde als auch an die Opposition wandte. Eine muslimische Schülerin wollte sich aus religiösen Gründen vom Sportunterricht befreien lassen, da der Klasse ein Junge angehöre. Die Rechtsabteilung der Behörde habe daraufhin entschieden, dass es der Schülerin möglich gemacht werden muss, an einem Sportunterricht ohne Jungen teilzunehmen, da die Religionsfreiheit des Mädchens oberste Priorität habe. So wurde zunächst versucht, den einzigen Jungen der Klasse in eine Parallelklasse umzusetzen. Doch der Junge protestierte heftig. Auch seine Eltern waren empört. Daraufhin wurde entschieden, dass ein anderer Junge mit dessen Zustimmung mit der Muslimin tauschen sollte, sodass sie nun eine reine Mädchenklasse besucht. Doch damit nicht genug: Auch der Sportlehrer musste gegen eine weibliche Kollegin ersetzt werden. "Wir fragen uns: Was kommt als nächstes?", schrieb die Lehrerin und forderte die Behörde auf, ihre Haltung zu überdenken. Diese kontert: Das Vorgehen entspreche der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach Schüler einen Befreiungsanspruch hätten, wenn sie nicht getrenntgeschlechtlich unterrichtet werden könnten.
Die integrationspolitische Sprecherin der CDU-Fraktion, Bettina Machaczek, sieht Handlungsbedarf: "Wir müssen auch bei Einzelfällen stärker hinterher fassen und klarstellen, dass es in der Schule Regeln gibt, an die man sich halten muss." Sie will das Thema vor den Integrationsbeirat bringen und mit den muslimischen Gemeinden besprechen, mit denen derzeit ein Vertrag ausgehandelt wird. "Für mich ist es ein Lackmustest, wie sie sich dazu stellen", so Machaczek.
"Die Schulen stehen dem Phänomen offensichtlich hilflos gegenüber", glaubt der SPD-Abgeordnete Thomas Böwer. "Dabei haben wir es hier mit einem Integrationsproblem zu tun, das man nicht unterschätzen sollte, weil es aufgrund der demografischen Entwicklung anwachsen wird."
Kommentar der ‚Bürger für Sendling’:
Wer von den Münchner Stadträten stellt diese Anfrage an OB Ude, ob sich (und wenn ja, wie sich) diesbezüglich vergleichbare Entwicklungen in den letzten sieben Jahre für München ergeben haben?
Bürgervereinigung
„Bürger für Sendling“ (BfS)
Sprecherin: Helga Schandl (V.i.S.d.P), Königsdorfer Str. 13, 81371 München
Sendling & die Welt, den 07.03.2009
Ditib und Ditim: Vollzugsgehilfen Ankaras für ‚Großtürkei’?
Türken fordern
Christen, Türkei knechtet Christen
Ungeniert fordern die türkisch-islamischen
Religionsvereine DITIB und DITIM hierzulande Steuergelder, Rechte und Freiheiten
von Christen, für die Christen in der Türkei allerdings gibt es nichts
Vergleichbares! Schluss mit Doppelmoral und Heuchelei!
Seit vier Jahren fordert der türkische Religionsverein
DITIM den Münchner Bürgern Grund und Boden, Steuergelder, Solidarität,
Bürgersinn und Schafsgeduld ab. Mit Bürgerstreit und
nach Gerichtsverfahren will die DITIM am Gotzinger Platz im Münchner
Stadtteil Sendling in ein denkmalgeschütztes Bauten-Ensemble mit der
katholischen Kirche St. Korbinian und dreier öffentlichen Schulen unbedingt eine
türkische Zentralmoschee mit zwei Minaretten, Mini-Medina usw. hineinbauen! Zum
Entsetzen einheimischer Bürger unterstützt die SPD mit OB Ude (SPD) das
Vorhaben, Unterstützer sind auch die grüne und rosa Partei. Diese Parteien haben
auch jahrelang städtische Steuergelder ausgegeben für DITIM-Vereinsbelange:
Steuergelder für Planungen, verlorene Rechtsstreite, gestundete Millionen Euro
und verlorene Zinsen für Grund und Boden, für von DITIM nicht bezahlte
Steuerschulden… Nur 43 DITIM-Vereinsmitglieder haben diese umstrittenen
Planungen angestoßen für ein türkisch-islamisches Zentralmoschee-Projekt, das
insgesamt auf 16 Millionen Euro geschätzt wird!
Zusätzlich sollen nun nach dem Willen der rotrosagrünen Stadtparteien Münchens mit dem türkischen Pülümür-Ehrenbürger OB Ude an der Spitze die Münchner Bürger als Vorbedingung (!) für diese Moschee-Pläne jetzt noch ein mehrstöckiges Auto-Parkhaus direkt hinter der geplanten Zentralmoschee mit einigen Millionen Euro finanzieren! Obwohl die Schuldenlage Münchens mit Milliarden Euro prekär ist! Obwohl durch Steuerausfälle eine ‚wirtschaftlich schwierige’ Gesamtsituation auf die Münchner Bürger zukommt!
Dabei hat die DITIB/Köln eigene Pläne für ihre Kölner
Zentralmoschee, will keine Millionen nach München pumpen: der Münchner
DITIM-Vorstand Mehmet Emin Curuk, Maschinenschlosser, ist nun entnervt als
Vorstand zurückgetreten, hofft aber bezüglich des türkisch-islamischen
Zentral-Moscheeprojekts auf Hilfe „von den Obrigkeiten“ der Türkei.
Das Verhalten der Obrigkeiten in der Türkei gegenüber
Christen jedoch ist aktuell Thema der Katholischen Kirche, die für 2008/2009 das
‚Paulusjahr’ begeht.
Bei aller Dialogbereitschaft der Katholischen Kirche stellen immer mehr Betroffene und Würdenträger fest, dass die aktuelle Politik der Türkei im Bereich der Religionen nicht die europäischen Mindeststandards erfüllt. Die vatikanische Nachrichtenagentur veröffentlichte am 03.03.2009 eine Ansprache des Papstes Benedikt XVI, der auf „die pastoralen Herausforderungen in der Türkei“ hinwies: „Der Papst (…) würdigte die Opferbereitschaft vieler Priester und Laien, die ‚manchmal bis zur höchsten Hingabe ihres Lebens Zeugnis für die Liebe Christi abgelegt haben, wie etwas der Priester Andrea Santoro. Möge diese wunderbare Geschichte für euere Gemeinden, deren Glaubenskraft und Opferbereitschaft in Situationen der Prüfung ich kenne, nicht nur die Erinnerung an eine ruhmreiche Vergangenheit darstellen, sondern die Ermutigung, den vorgezeichneten Weg großherzig weiterzuverfolgen und unter ihren Brüdern die Liebe Gottes zu jedem Menschen bezeugen.“
In diesen Tagen erschien in München eine Schrift der
Katholischen Akademie, München, worin der für die Türkei zuständige Bischof
Luigi Padovese über die Probleme der „Aktuellen Situation und
Zukunftsaussichten der Christen in der Türkei“ referierte. Einst war die
heutige Türkei ein christliches Land, von dem aus durch Paulus und seine
Nachfolger Europa christianisiert wurde. Selbst nach dem Osmanischen Reich
stellten die Christen 1927 noch 20% der Bevölkerung – doch nach aller Drangsal
gibt es heute in der gesamten Türkei nur noch etwa 100.000 Christen (0,15%).
Bischof Padovese sagt zur heutigen Situation, dass
„das 1923 gegründete Präsidium für Religiöse Angelegenheiten (Diyanet) 1961 eine Sonderstellung in der türkischen Verfassung erhielt. Es ist ein Kernstück in der Polemik über die Laizität des türkischen Staates, weil es der direkten Kontrolle des Premierministers untersteht und sich ausschließlich um die sunnitische Religion kümmert. Dadurch diskriminiert das Präsidium die anderen Religionen“. „Somit hat der Staat nicht nur sein Neutralitätsgebot gegenüber allen Religionen aufgegeben, sondern sich vor allem ein Interpretations- und Kontrollmonopol über diesen Glauben angeeignet’ (zitiert nach Karakas)…. (…) Die höchst unterschiedliche staatliche Handhabung des Laizismusprinzips belastet neben den christlichen Minderheiten auch die Aleviten. Die Verbindung ‚Türke ist gleich sunnitischer Moslem’ führt dazu, dass das Christentum mit dem Türkentum nicht kompatibel erscheint… (…) Während sich die Situation der sunnitisch-islamischen Gruppe ständig verbessert hat, kann man bei den religiösen Minderheiten lediglich eine Verschlechterung beobachten… (…). Tatsächlich hat die Kirche aufgrund der Leugnung ihres Rechtsanspruchs nicht nur administrative und ökonomische Verluste erlitten, sondern zugleich spirituelle Einbußen erlitten. Das bestätigt die Tatsache, dass es in der Türkei keine rechtliche Sicherung christlichen Lebens gibt. Keine Pfarrei, keine Diözese, keine Ordensgemeinschaft verfügt über einen gesicherten rechtlichen Status… (…), (sie) ...unterliegen oftmals den Launen des jeweiligen Dienstgebers. Außerdem ist es weder möglich, Kirchen zu bauen noch konfessionelle Schulen oder Priesterseminare zu eröffnen. Mangels Rechtsfähigkeit haben wir kein Recht auf Immobilien… (…) Auf dem Hintergrund dieser wenigen Fakten, die schlaglichtartig die Spannungen zwischen dem türkischen Staat und den Christen aufzeigen, wundert nicht, dass in der Vergangenheit immer mehr Christen die Türkei verlassen haben. Andere haben, zumindest formal, ihren christlichen Glauben aufgegeben, um sich der neuen Situation anzupassen. Die meisten von ihnen wurden Aleviten, weil diese religiöse Strömung einige Kontaktpunkte mit dem Christentum hat... (…) Tatsächlich ist der Druck gegenüber den sogenannten Minderheiten noch immer sehr groß: Steuern, Kontrollen, Diskriminierungen…“ (…)
Bisherige Eingaben, Gemeinsame Offene Briefe, Vorstöße und Bitten des Vatikans, der Ortskirchen (23.09.2003, gemeinsamer Offener Brief der Armenisch-orthodoxen Kirche, der Griechisch-orthodoxen Kirche, der Syrisch-orthodoxen Kirche und der katholischen Kirche), des Kölner Kardinals Meisner usw. auch an den türkischen Regierungschef Erdogan bewegten nichts. Der türkische Außenminister (am 20.12. 2002) lehnte sogar irgendeine Anerkennung der Katholischen Kirche in der Türkei als „unvereinbar mit dem in der Verfassung verankerten Prinzip des laizistischen Staats“ ab.
1. Kommentar der ‚Bürger für Sendling’:
Seit vier Jahren wehren sich die ‚Bürger für Sendling’ gegen die „Multikulti-Allreligionspolitik“ von OB Ude (SPD), die SPD, die Grünen / Rosa Liste. Sie vermuten, dass deren politisches Denken und Handeln aus einer gewissen sektoralen „Bildungs- und Religionsferne“ als auch von persönlichen Intentionen her bestimmt wird.
Deswegen drängen sich manchen der ‚Bürger für Sendling’ allgemeine Verdachtsmomente auf, beispielsweise:
Doppelmoral, die manche Stadtteil- und Rathauspolitiker oder Funktionäre vorzugsweise dann zelebrieren, wenn es ihnen eigennützlich erscheint,
Doppelmoral der türkisch-islamischen DITIB und DITIM-Organisationen, die einer „Obrigkeit“ verpflichtet sind, die für die islamische Türkei und das christlich-säkulare Europa offensichtlich zweierlei Maßstäbe anlegt;
Heuchelei, die stammtischfähig oft gegen die „Religion“ wettert, aber mit dem Schlagwort ‚Religionsfreiheit’ oft Andersdenkende diskreditiert und insgesamt dadurch möglicherweise ‚nützliche Dummschwätzer’ motiviert.
2. Informationen
2.1. Das 9. Treffen der Vorsitzenden der Bischofskonferenzen findet vom 3.-8.März in der Türkei, v.a. in Antiochia und Tarsus statt anlässlich des dessen Geburtstags vor 2000 Jahren. Besucht wird auch Mopsuestia (das heutige Yakapinar), wo Bischof Theodor im 4.Jahrhundert wirkte – und von dort aus die „erste Konzeptualisierung der Wirklichkeit der menschlichen und göttlichen Natur in der einzigen Person Jesu Christi“ erfolgte. Am 7.3. wird die Bischofskonferenz von S.H. Bartholomäus, des Ökumenischen Patriarchen von Konstantinopel, empfangen. (aus ZENIT, 3.3.2009)
2.2. Don Andrea Santoro, katholischer Priester (60), wurde am 5.2.2006 in seiner Kirche in Trabzon / Türkei mit zwei Schüssen in den Rücken niedergestreckt. Bevor der Täter flüchtete, rief er – so eine Augenzeugin – „Allahu Akbar!“ Santoro hatte sich 2000 freiwillig für die Mission in die Türkei gemeldet.
2.3. Zitate Papst Benedikt: 3.3.2009, www.ZENIT.org
2.4. Zur Debatte 2/2009, S. 30: Bischof Luigi Padovese ruft die schwierige Situation der Christen in der Türkei in Erinnerung
2.5. „…nützliche Dummschwätzer’: Der Dummschwätzer – Wikipedia
Der
Dummschwätzer
(Originaltitel: Liar Liar) ist eine US-amerikanische Filmkomödie aus dem Jahr
1997. Der Regisseur war Tom Shadyac, das Drehbuch schrieben ...
de.wikipedia.org/wiki/Der_Dummschwätzer
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2. Verfassungsgericht: "Dummschwätzer" muss nicht strafbar sein ...
30. Dez. 2008 ... Wann ist
ein Schimpfwort eine Beleidigung? Das Verfassungsgericht überrascht mit einer so
simplen wie weitreichenden Begründung: Inhalt und ...
www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,598905,00.html
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Bürgervereinigung
„Bürger für Sendling“ (BfS)
Sprecherin: Helga Schandl (V.i.S.d.P), Königsdorfer Str. 13, 81371 München
Sendling & die Welt, 15.12.2008
Konträre türkisch-islamische Aktivitäten in den Hauptstädten München
und Midyat
Wird so getürkt? Dann reden wir deutsch!
München, Dezember 2008.
Die türkisch-islamische DITIB/DITIM München und der Münchner OB Ude (SPD,
Ehrenbürger der anatolischen Stadt Pülümür, wo er ein
‚Christian-Ude-Kulturzentrum’ „eröffnete“) wollen aktuell trotz größter
Geldschwierigkeiten und Defizite gegen den Widerstand einheimischer Bevölkerung
am denkmalgeschützten Gotzinger Platz in Sendling als Neubau die
türkisch-islamische Zentralgroßmoschee München erzwingen.
Midyat, Dezember 2008. Die Türkei will aktuell unter offensichtlich
fadenscheinigen Vorwänden die Enteignung eines der ältesten christlichen
Zentren, des 397 n.Chr. gebauten Klosters St. Gabriel, das im Gebiet Tur Abdin
der geistliche, geistige und kulturelle Mittelpunkt für rund 3.000 in der
Südost-Türkei lebende aramäische Christen ist, durchführen: Kirche und Kloster
sollen geschlossen, zum Museum erklärt, die Mönche vertrieben werden.*
Auch wenn Münchner „Trialoggutmenschen“ immer weiter die Zentralmoschee fordern,
obgleich in Sendlinger Bürgerversammlungen immer wieder auf offensichtliche
Ungleichheiten im Denken und Handeln von islamischen Religionsvertretern
hingewiesen wurde: alle Toleranz hat Grenzen, sonst wird sie zur Dummheit!
Die ‚Bürger für Sendling’ unterstützen den Appell des evangelischen
Landesbischofs von Württemberg, Frank Otfried July (54), dem sein Vorgänger bei
der Stabübergabe „den Mut des heiligen Geistes“ wünschte: dieser Bischof July
protestierte am 26.11.2008 scharf gegen das Vorhaben der türkischen Behörden,
eines der ältesten Klöster der Christenheit auszulöschen (BfS).
Die ‚Bürger für Sendling’ geben folglich
diese Informationen weiter (Text-Übernahme)*:
Scharfe Kritik von Württembergs Bischof an türkischer Justiz
„S t u t t g a r t (idea) 30.11.2008. Die drohende Enteignung eines christlichen
Klosters in der Türkei hat der württembergische Landesbischof Frank Otfried July
(Stuttgart) scharf kritisiert. Im August begann ein Verfahren in der
südosttürkischen Bezirkshauptstadt Midyat mit dem Ziel, das syrisch-orthodoxe
Kloster St. Gabriel im Gebiet Tur Abdin (Berg der Gottesknechte) zu schließen
und die Gebäude benachbarten kurdisch-arabischen Dörfern zu übergeben. Den
Mönchen wird vorgeworfen, Studenten zu missionarischen Tätigkeiten zu erziehen
und keine Steuern zu zahlen.
Am 24. und 31. Dezember soll weiter verhandelt werden. Das 397 n. Chr. gebaute
Kloster St. Gabriel ist Sitz einer der ältesten Kirchen der Welt und
geistlicher, geistiger und kultureller Mittelpunkt für rund 3.000 in der Türkei
lebende aramäische Christen. Aufgrund von Verfolgungen, Ermordungen und
staatlicher Unterdrückung sowie durch systematische Übergriffe fanatischer
Muslime flohen mehr als 300.000 Kirchenmitglieder nach Europa.
In Deutschland gibt es etwa 90.000 syrisch-orthodoxe Christen. Laut July wäre
die Schließung des Klosters ein weiterer Schritt, die Lebensgrundlagen von
Christen im Gebiet des Tur Abdin zu zerstören. Absicht der türkischen Justiz sei
es, die Bewohner des Kloster St. Gabriel zu vertreiben und das Kloster als
christliches Zentrum auszulöschen. Damit würden die Christen ihrer Wurzelgründe
beraubt, kritisierte July vor der Landessynode in Stuttgart. Er kündigte einen
Protest bei den türkischen Vertretern in Deutschland an: „Ich werde unermüdlich
für die Christen in der Türkei sprechen, so wie ich bei uns für türkische
Muslime in Deutschland eintrete.“ Zugleich appellierte July an andere Kirchen
und Menschenrechtsorganisationen, den bedrohten Christen in der Türkei
brüderlich zur Seite zu stehen.“
Klosterschließung in der Türkei verhindern!
„Stuttgart, 26. November 2008. Zum Abschluss der dreitägigen Landessynode
richtete der evangelische württembergische Landesbischof Frank Otfried July
einen dringenden Appell zu „brüderlichem Handeln“ an Kirchen und
Menschenrechtsorganisationen. Es gelte alle diplomatischen Kanäle zu aktivieren
um die Schließung des Klosters St. Gabriel in der Türkei zu verhindern.
Hintergrund sei eine Entscheidung der türkischen Justiz, das Kloster St.
Gabriel, eines der ältesten intakten Klöster weltweit, zu enteignen und in ein
Museum zu verwandeln.
In dem im Jahr 397 n. Chr. gegründeten Kloster würden derzeit 60 Personen leben,
erklärte July. Neben den Bewohnern, dem Erzbischof, Mönchen, Nonnen und
Internatsschüler, beherberge das Kloster in jedem Jahr auch ca. 70.000
Touristen. Ziel der türkischen Justiz sei es nun, die Bewohner zu vertreiben und
den klösterlichen Grundbesitz zu Gunsten benachbarter kurdisch-arabischer Dörfer
zu enteignen. Die umliegenden arabischen und kurdischen Dörfer würden nach
Angaben der Syrisch-Orthodoxen Kirche die Enteignung des Klosters systematisch
vorantreiben und wollten es als christliches Zentrum auslöschen. Das Verfahren
gegen das Kloster sei der Anfang der Bemühungen, alle Klöster im Tur
Abdin-Gebiet in Besitz zu nehmen. (PM/ JF)“
Eskalation im Tur Abdin - das Kloster Mor Gabriel
„FRANKFURT, 3. Dezember 2008. Es begann im Sommer mit einem Streit um Land. Doch
mittlerweile ist der Streit um das Kloster Mor Gabriel in der Nähe der Stadt
Midyat in der Provinz Mardin im Tur Abdin in der Südosttürkei weiter eskaliert.
Gegen den Erzbischof Timotheos Samuel Aktas selbst wurde, wie aus Midyat
berichtet wird, von drei Bürgermeistern aus der Umgebung Anzeige erstattet. Dem
Kloster war vorgeworfen worden, verbotenerweise bauliche Veränderungen
vorgenommen, Teile abgerissen sowie auf muslimischen Gräbern gebaut zu haben.
Mor Gabriel hatte Mauern errichtet, um die eigenen Äcker und Wälder zu schützen.
Nun muss sich der Bischof sogar gegen den absurden Vorwurf wehren, das Kloster
habe eine Moschee zerstört.
Das Kloster Mor Gabriel ist Zentrum der syrisch-orthodoxen Kirche im Gebiet des
"Berges der Gottesknechte" - so die Übersetzung von Tur Abdin - und entstand
schon im Jahre 397 nach Christus. Es ist eines der ältesten Klöster der
Christenheit überhaupt. In dem Kloster leben 75 Mönche und Nonnen; ungefähr
vierzig Schüler erhalten Unterricht in der Sprache Turoyo, die eine Abart des
Syrisch-Aramäischen (Syriac) ist. Im Sommer hatten drei kurdische Dörfer in der
Umgebung Anspruch auf den Boden erhoben, auf dem dieses uralte Symbol
christlicher Kultur im Orient steht. Das Kloster habe zudem bei Umbauten und
durch das Hochziehen von Mauern ihre Dorfgrenzen verletzt sowie hundert Hektar
Wald und Weideland, das man für das eigene Vieh benötige, "okkupiert". Ein
erstes Urteil hatte zu einer Festlegung auf erst unlängst erstellte Kataster
durch das zuständige Amt geführt, die dem Kloster allerdings zu einem
gebietsmäßigen Nachteil gereichen. Das Kloster beruft sich auf seinen Status als
Stiftung, auf die alten Eigentumstitel aus der osmanischen Zeit und auf
Abmachungen mit den kurdischen Aghas in der Region nach dem Zweiten Weltkrieg.
Auch habe der Landrat vor Jahren dem Bau eines Hubschrauberlandeplatzes und
eines Fußballfeldes für die Schüler zugestimmt, ohne dass die Bürgermeister
dagegen jemals Einspruch erhoben hätten.
In den vergangenen Jahrzehnten hatte der größte Teil der Syrisch-Aramäisch
sprechenden, christlichen Bevölkerung (Süryani) den Tur Abdin verlassen. Erst in
jüngster Zeit hat eine Rückkehrbewegung eingesetzt, die auch zu einer Belebung
des Klosters Mor Gabriel führte. Längst ist es wieder zu einem Pilgerort für die
syrisch-orthodoxen Christen geworden. Unter den zehn Anklagepunkten, welche die
kurdischen Bürgermeister von Yayvantepe, Eglence und Çandarli jetzt dem
Erzbischof vorhalten, ist besonders der dritte interessant: "Die Kirche ist
aktiv bei der Ausführung von missionarischen Tätigkeiten mittels Kindern
zwischen zehn und zwölf Jahren (damit sind offenkundig die Schüler gemeint),
deren Herkunft unbekannt ist." Vieles spricht dafür, dass eher die christliche
Erziehung als der Streit um bauliche Veränderungen der wirkliche Hintergrund
dieser Ereignisse ist. Nationalisten und religiöse Eiferer lehnen ein
christliches Engagement als angeblich "bedrohlich" für den türkischen Staat ab
(99 Prozent aller Türken sind Muslime), der aber offiziell als laizistisch gilt.
So mag dieses juristische Kesseltreiben gegen das Kloster eher politische als
rechtliche Hintergründe haben. Die Regierungspartei AKP unterstützt am Ort
das Vorgehen der Bürgermeister gegen das Kloster. Am 19., 24. und 31.
Dezember wird in der Sache weiter verhandelt werden. Es sieht so aus, als
wollten sich die kurdischen Nachbarn mit Hilfe eines Strafprozesses den Grund
und Boden Mor Gabriels (zumindest teilweise) aneignen. Angesichts der ohnehin
üblen Situation der Christen und anderer Minderheiten in Teilen des
irakisch-syrisch-türkischen Grenzgebietes kommt diesen Ereignissen eine
zusätzliche politische Brisanz zu. (Wolfgang Gunther Lerch)“
(o.a. Artikel wurden vom Informationsdienst der Van Gogh-Gesellschaft übernommen)
Bürgervereinigung
„Bürger für Sendling“ (BfS)
Sprecherin: Helga Schandl (V.i.S.d.P), Königsdorfer Str. 13, 81371 München
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